Betreuung des bezahlten Urlaubs für von der Gesundheitskrise betroffennen Unternehmen

Letzte Aktualisierung am Freitag 22 Januar 2021

Um von der Gesundheitskrise betroffenen Unternehmen zu schützen, wird denen die aufgrund ihrer Haupttätigkeit die Öffentlichkeit empfangen müssen, ausserordentliche Beihilfe gewährt, wenn die Massnahmen zur Bewältigung der Covid 19 Epidemie folgende Auswirkungen hatten :

  • ein Verbot für ein Gesamtzeitraum von mindestens 140 Tagen im Jahr 2020 die Öffentlichkeit zu empfangen ;
  • oder ein Verlust des Unternehmensumsatzes von mindestens 90 % über den gesundheitspolitischen Notständen erklärten Zeitraum, im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019.

Diese Unterstützung wird für Arbeitnehmern, die während eine Kurzzeitbeschäftigung zwischen dem 1. und 31. Januar 2021 bezahlten Urlaub nehmen, gewährt und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 10 Tagen pro Arbeitnehmer.
Wenn das förderfähige Unternehmen einen oder mehrere Arbeitnehmer im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 7. März 2021 in Kurzzeitbeschäftigung vermittelt hat, kann die Unterstützung auch für in diesem Zeitraum genommenen bezahlten Urlaub gewährt werden.

Seine Höhe entspricht 70 % des ausgezahlten Urlaubgeldes bis zu einer Grenze von 4,5 SMIC, wobei der Stundenbetrag nicht unter 8,11 € liegen darf.

Achtung
Das an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt für bezahlten Urlaub (Urlaubsgeld) ist als Arbeitseinkommen sozialversicherungspflichtig.
Diese Beträge sind im Januar 2021 in den Sozialelemente unter der Rubrik "Entgeltbestandteile" anzumelden, ohne dabei zu vergessen, den betreffenden Zeitraum unter der Rubrik "bezahlter Urlaub" anzugeben.

Um die Unterstützung zu beantragen, muss der Arbeitgeber über eine Genehmigung für Kurzzeit verfügen und nach Anhörung des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) einen Antrag auf Unterstützung auf dem Weg der Dematerialisirung stellen, in dem als Grund "Aussergewöhnliche Unterstützung für zwischen dem 1. und 20. Januar 2021 genommenen bezahlten Urlaub" angegeben wird
Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt durch die "Agence de services et de paiement" (ASP)