Das Nationale Center für ausländische Firmen führt ab 2013 schrittweise das einheitliche europäische SEPA-Verfahren mit den internationalen Kontobezeichnungen BIC / IBAN ein.
Ziel des Projektes SEPA (Single European Payments Area) ist es, den Euro-Zahlungsverkehr in Europa zu harmonisieren. Es betrifft die wichtigsten Zahlungsweisen in Europa: Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften.
Sie haben sich für das Lastschriftverfahren entschieden
Der von Ihnen unterzeichnete Abbuchungsauftrag wird automatisch ordnungsgemäß auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren übertragen. Die Verwaltung der Lastschriftmandate ist dann Aufgabe des Nationalen Centers für ausländische Firmen und nicht mehr der Banken.
Auf Ihren Beitragsabrechnungen steht die SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer, welche sich auf die Elsässer Urssaf bezieht, sowie Ihre Mandatsreferenznummer.
Im Rahmen der vereinfachten Arbeitnehmeranmeldung TFE kann der Zeitraum zwischen dem Versand der Beitragsabrechnungen und dem Geldeinzug weniger als 14 Tage betragen.
Um Ihr Lastschriftmandat zu ändern oder zu widerrufen, wenden Sie sich an das Nationale Center für ausländische Firmen. Für Beschwerden bezüglich Abbuchungen, wenden Sie sich an die Bank.
Sie haben sich für das Verfahren der Auslandsüberweisung entschieden
Wenn Sie Ihre Sozialabgaben und -beiträge schon jetzt durch Überweisung begleichen, brauchen Sie im Rahmen der Einführung von SEPA um nichts weiter zu kümmern.
Wenn Sie dahingegen die Zahlungen Ihrer Sozialabgaben und -beiträge zum ersten Mal durch Überweisung erledigen möchten, müssen Sie sich an das Nationale Center für ausländische Firmen wenden. Dieses wird Ihnen seine Bankverbindung im neuen Format zusenden.
Beitragszahler, die zum ersten Mal eine Rückerstattung erhalten, werden von der Urssaf angeschrieben, um die Bankverbindung zur Überweisung des zu erstattenden Betrags in Erfahrung zu bringen.