Der Dienstleistungsscheck für Ausländische Unternehmen (TFE) ist ein Instrument zur Vereinfachung der sozialen Formalitäten in Verbindung mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich.
Um in Frankreich als Arbeitgeber aufzutreten, müssen diese Unternehmen bei der Urssaf Alsace angemeldet sein und ihre Arbeitnehmer müssen dem allgemeinen Sozialversicherungssystem unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort unterstehen.
Zur Beachtung der Gesetzgebung muss der Arbeitgeber eine vorherige Einstellungsanmeldung (DPAE) und einen Arbeitsvertrag erstellen. Weiterhin muss er seinem Arbeitnehmer einen Lohnstreifen aushändigen und die Beiträge und Abgaben bei den Trägern für sozialen Schutz entrichten.
Die Beitritts- und Anmeldungsformalitäten zum TFE erfolgen nur über das Internet.
Um die Leistungsansprüche ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen die Arbeitgeber unbedingt parallel zum Beitrittsantrag zum TFE die verschiedenen Sozialträger kontaktieren, die für sie je nach dem nationalen Tarifvertrag, der für ihr Unternehmen in Frankreich gilt, zuständig sind:
- Arbeitsmedizinischer Dienst,
- gegebenenfalls die Urlaubskasse für das Bauwesen in der Pariser Region (CCPBRP) oder eine berufsübergreifende Urlaubskasse im Transportwesen.
Dieses Vorgehen, das darin besteht, ein Anmeldeformular auszufüllen (ohne Anmeldungskosten oder höhere Beiträge) ist für die korrekte Verwaltung der Unterlagen des Unternehmens und seiner Arbeitnehmer erforderlich.