Die Regierung hat entschieden Unterstützung für von der Gesundheitskrise stark betroffenen Unternehmen in vorrangige Bereiche zu verstärken
Die berechtigten Unternehmen profietieren je nach Lage des Falles
- der Befreiung manchen socialen Arbeitgeberbeiträge
- einer Hilfe zur Bezahlung den sozialen Beiträge
- oder teilweisen Schulden- und Beiträgenachlass
Sind Sie von diesen Massnahmen betroffen ? Loggen Sie sich ab sofort auf Ihr Arbeitgeberbereich. Geben Sie gefrangten Informationen an. Ihr TFE Center wird dann die Unterstützungen und Befreiungen ausrechnen.
Um Sie bei den notwendigen Schritten zu unterstützen, wurde ein spezieller Leitfaden "Unterstützungsmassnahmen" erstellt
Sie werden ihn unter "Dokumenten" finden oder wenn Sie HIER klicken
Erfahren Sie mehr über allen diesen Massnahmen auf einer speziell dafür eingereichten Website unter www.mesures-covid19.urssaf.fr
Um die wirtschaftlischen Unterstützungen berechtigten Branchen zu kennen, konsultieren Sie :
- Erlass n° 2020-371 vom 30. März 2020 bzgl. des Solidaritätsfonds zu von wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Auswirkungen besonders betroffenen Unternehmen wegen der Eindämmung der Covid-19 Epidemie zugestimmt, und den betroffenen Massnahmen zur Beschränkung dieser Ausbreitung
- und Erlass n° 2020-1048 vom 14 . August 2020 zur Änderung des Erlasses n° 2020-371 vom 30. März 2020
Kurzarbeitslosigkeit
Um mehr über die zu die Förmlichkeiten zur einführung der Kurtzarbeitslosigkeit zu erfahren Klicken Sie hier. Sie Können sich ebenfals and die Direccte webseite wenden.