Entwicklung der Arbeitniederlassungenverwaltung

Letzte Aktualisierung am Donnerstag 09 Juli 2020

Vom 1. Mai 2020 ab verändert sich die Übertreuung den Arbeitniederlassungen.

Die sonder Behandlung den Arbeitniederlassungen wegen Kinderbetreuung oder schutzbedürftige Personen, wenn Telearbeit nicht möglich ist, verändert sich.
Von diesem Datum ab, werden die von der Krankenkasse vergüteten Arbeitniederlassungen unterbrochen, und Sie werden Ihre betroffenen Arbeitnehmer auf Kurzarbeit umschalten müssen, falls sie ihre Tätigkeit immer nicht ausüben könnten.

Umkippungsmodalitäten werden Ihnen später mitgeteilt.