Sollten Sie auf Schwierigkeiten stossen, URSSAF begleitet Sie : Ihre Frist vom 15. Juni 2020

Letzte Aktualisierung am Mittwoch 03 Juni 2020

Um die Auswirkung der Coronapandemie auf die Wirtschaftstätigkeit zu berücksichtigen und gemäss den Ankündigungen des Präsidenten der Republik, mobilisiert sich das URSSAF Netzwerk um die Unternehmen zu unterstützen.

Zu diesem Zweck, hat Ihr TFE Center die Entscheidung getroffen, das Lastschriftverfahren vom 15. Juni 2020.

Sie brauchen nichts zu unternehmen, keine Verzugsstrafe wird verhängt.

Wünschen Sie nicht die Zurückstellung der Beitragszahlung, und bezahlen lieber die Beiträge voll oder teilweise, können Sie sich mit Ihrer URSSAF in Verbindung setzen um eine Überweisung für eine sofortige Bezahlung einzurichten.

Führ weiteren Informationen über die Einführung dieser Überweisung, laden wir Sie ein, uns eine E-Mail durch Ihr « Arbeitgeberbereich » zu senden, dazu bitte klicken Sie:

  • auf "Briefkasten ",
  • dann auf " Neue Nachricht (nouveau message) ",
  • dann "Eine deklarative Formalität (une formalité déclarative)",
  • und schliesslich " eine Ausnahmesituation erklären (déclarer une situation exceptionnelle) ", um eine neue E-Mail zu senden

Wenn Sie per Überweisung bezahlen und auf Schwierigkeiten stossen, können Sie diese Frist nicht bezahlen.

Keine Verzugsstrafe wird verhängt.

Wünschen Sie nicht die Zurückstellung der Beitragszahlung, und bezahlen lieber die Beiträge voll oder teilweise, können Sie den gewünschten Betrag in Ihrem Überweisungsauftrag eingeben.

Informationen werden Ihnen später übermittelt.