Wertbeteiligungsprämie – Anwendbares Regime ab 2024

Letzte Aktualisierung am Mittwoch 24 Januar 2024

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen eine Wertbeteiligungsprämie zahlen, die unter gewissen Bedingungen von einer günstigen steuerlichen und sozialen Regelung profitiert, insbesondere:

  • Der Prämienbetrag darf €3.000 pro Kalenderjahr nicht überschreiten (€6.000 für Unternehmen mit Gewinnbeteiligungs- oder Mitarbeiterbeteiligungsregelungen).
  • Der Mitarbeiter muss zum Zeitpunkt der Prämienzahlung durch einen Arbeitsvertrag gebunden sein.
  • Der Mitarbeiter kann einen Teil oder die gesamte Wertbeteiligungsprämie einem Mitarbeiter-Sparplan oder einem Renten-Sparplan zuweisen.

Soziales und steuerliches Regime für Prämienzahlungen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2026

In Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern:

  • Wenn der Mitarbeiter ein Gehalt erhält, das weniger als das Dreifache des jährlichen Mindestlohns für die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit entspricht, ist die Wertbeteiligungsprämie von Sozialversicherungsbeiträgen, CSG-CRDS und Einkommensteuer befreit.
  • Wenn der Mitarbeiter ein Gehalt erhält, das mindestens dem Dreifachen des jährlichen Mindestlohns entspricht, ist die Wertbeteiligungsprämie von Sozialversicherungsbeiträgen befreit und unterliegt CSG-CRDS und Einkommensteuer.

In Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, unabhängig vom Gehalt des Mitarbeiters, ist die Wertbeteiligungsprämie von Sozialversicherungsbeiträgen befreit und unterliegt CSG-CRDS und Einkommensteuer.

Wenn die Prämie ganz oder teilweise einem Mitarbeiter-Sparplan oder einem Renten-Sparplan zugewiesen wird, ist der zugewiesene Betrag von der Einkommensteuer befreit.

Soziales und steuerliches Regime für Prämienzahlungen ab dem 1. Januar 2027

Unabhängig von der Unternehmensgröße und der Vergütung des Mitarbeiters ist die Wertbeteiligungsprämie von Sozialversicherungsbeiträgen befreit und unterliegt CSG-CRDS und Einkommensteuer.
Wenn die Prämie ganz oder teilweise einem Mitarbeiter-Sparplan oder einem Renten-Sparplan zugewiesen wird, ist der zugewiesene Betrag von der Einkommensteuer befreit.

Für weitere Informationen zu den Bedingungen für die Befreiung von der Wertbeteiligungsprämie siehe das Bulletin officiel de la Sécurité sociale.

  • Sie können die Wertbeteiligungsprämie im Abschnitt "Prämien und Entschädigungen" des sozialen Bereichs melden.
    Weitere Informationen zu den Meldemodalitäten für die Wertbeteiligungsprämie finden Sie in diesem praktischen Leitfaden.