Sie müssen sich mit der Urssaf-Abteilung für ausländische Firmen in Verbindung setzen, die die Eintragung Ihres Unternehmens vornehmen wird.

Das INSEE (Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien) wird die Eintragung Ihres Unternehmens veranlassen und Ihnen rasch Ihre Siret-Nummer mitteilen, die der Eintragungsnummer Ihres Unternehmens entspricht.
Nach deren Erhalt können Sie ihren Beitritt in www.tfe.urssaf.fr eingeben.

Das nationale Center für ausländische Unternehmen für:

  • allgemeine Informationen
  • die Verwaltung Ihres Accounts (Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente, Verwaltung der Beitrittsanträge, der Abschnitte „Identifizierung des Arbeitnehmers“ und der Sozialangaben, Beitragsberechnung, Übermittlung der Lohnstreifen, der Beitragsabrechnungen und der Jahreserklärungen),
  • Bezahlung der Sozialbeiträge und –abgaben.

Ja, Sie müssen parallel zu Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft am TFE :

  • je nach dem für Ihr Unternehmen in Frankreich geltenden nationalen Tarifvertrag an die verschiedenen sozialen Organisationen, denen Sie angehören, um ein Registrierungsdossier auszufüllen (ohne Anmeldugebühren oder zusätzliche Beiträge) : arbeitsmedizinischer Dienst, France Travail services für die Arbeitslosenversicherung, Humanis International für zusätzliche Altersvorsorge und gegebenenfalls eine Organisation für die Zusätzlicher Altersvorsorger, die Kasse für bezahlten Urlaub CCPBRP für das Baugewerbe und die öffentlichen Arbeiten in der Region Paris oder die interprofessionnelle Kasse für bezahlten Urlaub für den Transportsektor im Besonderen ;
  • Mit Zugang der Plattform netentreprises.fr erstellen Sie ein Arbeitsunfall/Berufskrankheit (AT/MP) Konto. In der Tat wird ab dem 1. Januar 2022 unverbriefte Mitteilung den AT/MP Beitragssätze für alle Unternehmen der allgemeinen Regelung. Weitere Informationen über angebotenen Dienstleistungen finden Sie unter ameli.fr.

Dieser Ansatz ist für die ordnungsgemässe Verwaltung Ihrer Akte und zur Gewährleistung der Leistungansprüche Ihrer Arbeitnehmer unerlässlich.

Die DSN ist eine neue, ausschließlische, monatliche dematerialisierte Uebertragung Daten von Lohnsoftwareapplikation und Pesonalabteilung. Sie ersetzt meisten sozialen Anlagen von 2017 an.
Ihr TFE Center ist beauftragt, die Formalitäten oder Erklärungen die die DSN ersätzt, auszufüllen.

Wenn Sie Ihre Siret-Nummer kennen, werden automatisch Informationen zu Ihren Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon....) angezeigt.

Dann müssen Sie je nach Ihrem nationalen Tarifvertrag die Sozialträger, denen Sie für Ihre Arbeitnehmer angeschlossen sind, und die in Ihrem Unternehmen geltenden Sätze angeben.

Schließlich müssen Sie die erbetenen Zusatzinformationen erteilen.

Um Ihnen bei dem Ausfüllen dieses Beitritts zu helfen, sind bestimmte Bereiche vor-ausgefüllt und Ihnen steht eine Online-Hilfe zur Verfügung.

Für jede weitere Information kontaktieren Sie bitte das nationale Center für ausländische Unternehmen.

Ja. Zunächst werden, bevor Ihr Beitrag bestätigt wird, mehrere Prüfungen bezüglich Ihrer E-Mail-Adresse unter Zuhilfenahme der üblichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.

Sie wählen weiterhin Ihr Passwort, das Ihnen den Zugriff auf die Seite der Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer erlaubt.

Zur Information: Bei einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihres Passworts werden dieselben Kontrollen durchgeführt.

Ja, wenn Sie keine Niederlassung in Frankreich haben, können Sie den TFE zur Verwaltung aller in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag nutzen.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, dem TFE auf der Website www.tfe.urssaf.fr zur Verwaltung Ihrer derzeitigen Arbeitnehmer und gegebenenfalls neuer Arbeitnehmer beizutreten, unter der Bedingung daß sie weniger als 20 sind. Wenn Sie sich aber zur Nutzung des TFE entscheiden, müssen Sie durch dieses Instrument alle Ihre Arbeitnehmer anmelden, die in Frankreich gemeldet sind.

Wenn Sie alles über die Arbeitsweise des TFE erfahren möchten, können Sie die Rubrik „Das Wesentliche von TFE“ besuchen.

Für jede weitere Information kontaktieren Sie bitte das nationale Center für ausländische Unternehmen unter +33 810 09 26 33.

Er dient der einmaligen Einstellungserklärung (DPAE), einer obligatorischen Formalität, die vor jeder Einstellung und dem Arbeitsvertrag zu erfüllen ist.

Nach der Bestätigung des Abschnitts „Identifizierung des Arbeitnehmers“ müssen Sie die Eintragungsbescheinigung des Arbeitsvertrags ausdrucken und unterzeichnen und sie dann von Ihrem Arbeitnehmer unterzeichnen lassen.

Im Fall von Sonderklauseln im Arbeitsvertrag (Teilzeitbeschäftigung, Wettbewerbsausschlussklausel oder Vertraulichkeitsvereinbarung...) müssen Sie einen Anhang erstellen. Sie müssen diesen Anhang unterzeichnen und durch Ihren Arbeitnehmer unterzeichnen lassen.

Sie beide müssen eine Ausfertigung jedes Dokuments aufbewahren.

Nach der Bestätigung Ihrer Eingabe wird die einmalige Einstellungserklärung (DPAE) per Datenübertragung weiter geleitet, und Sie können die Eintragungsbescheinigung ausdrucken, sie unterzeichnen und durch Ihren Arbeitnehmer unterzeichnen lassen, vergessen Sie nicht, ihm eine Ausfertigung auszuhändigen.

Im Fall eines befristeten Arbeitsvertrags – CDD, werden alle administrativen Daten Ihres Arbeitnehmers erfasst (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Sozialversicherungsnummer…). Wenn Sie einen neuen Vertrag mit ihm abschließen müssen, sind Sie nicht verpflichtet, alle diese Daten erneut einzugeben.

Ja die Krankenkassenummer ist obligatorisch sobald Sie ein Arbeitnehmer anmelden.

Wenn diese Nummer nicht eingetragen ist, können Sie den Entgeltnachweis nicht bestätigen, und zwar unter folgenden Bedingungen :

  • sobald Sie ein sozialelement für ein französischer Arbeitnehmer eintragen,
  • spätestens bei dem dritten Sozialelement für ein ausländischen Arbeitnehmer.

Diese Data ist notwendig besonders in Bezug auf Ihrem Arbeitnehmer Rentenansprüche und Zusatzrenteansprüche.

Zur information, ein französischen Arbeitnehmer erhält seine Krankenkassenummer von der Krankenkasse (CPAM) ab 16 Jahre.

Ein französicher Arbeitnehmer, der im Ausland geboren ist, oder ein ausländischer Arbeitnehmer muß diese Nummer an der Krankenkasse (CPAM) deren er abhängig ist verlangen.

Sie geben die erforderlichen Elemente zur Beitragsberechnung ein (Lohnelemente, Anzahl der geleisteten Stunden, Beschäftigungszeitraum…). Der angegebene Beschäftigungszeitraum darf einen Kalendermonat nicht überschreiten.

Wenn die folgenden Erklärungen identisch sind, werden die meisten Daten bereits vorausgefüllt. Sie müssen lediglich das Feld „Erstellung eines identischen Sozialabschnitts“ anklicken. Dennoch sollte die Beschäftigungszeit und das Lohnzahlungsdatum geringfügig abgeändert werden.

Ja, bevor Sie den Sozialabschnitt eintragen, haben Sie die Möglichkeit, „Beitragsberechnung“ anzuklicken.

Dadurch können Sie in den meisten Fällen das Ihrem Arbeitnehmer zu zahlende Nettogehalt sowie die Höhe der zu zahlenden Beiträge und Abgaben erfahren.

Wenn Sie diese Erklärung erfassen, können Sie am darauffolgenden Tag den Lohnstreifen ausdrucken.

Seit dem 01. Januar 2019 wird im Falle von geleisteten Überstunden bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung ein verminderter Beitragssatz* zur Sozialversicherung (Alters- und Hinterbliebenenrente, sowie Zusatzrente Agirc-Arrco) in Höhe von 11,31 % angewandt. Sollte der Gesamtsatz aller Sozialversicherungsbeiträge nicht 11,31 % ergeben, kann ein niedrigerer Satz angewandt werden.
Die jeweiligen Überstunden und Entgelte, auf die der verringerte Beitragssatz angewandt wird, finden Sie auf der Homepage: urssaf.fr.

Sie müssen in der Rubrik „Überstunden zum verringerten Sozialversicherungs- und Steuersatz“ einerseits die Anzahl der zum verringerten Sozialversicherungs- und Steuersatzes geleisteten Überstunden bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung und anderseits die entsprechende Gesamtvergütung eintragen. Die Bruttovergütung entspricht den aufgrund des jeweils bestehenden nationalen bzw. regionalen Tarifvertrags, oder anderenfalls des Arbeitsgesetzbuchs berechneten Überstunden bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung. Die Vergütung von Überstunden, die zum Beispiel im Rahmen von Nachtarbeit, Sonntags- oder Feiertagsarbeit geleistet wurden, fließt nicht in diese Berechnung ein und wird hier nicht eingetragen.

Das nationale Center für ausländische Unternehmen berechnet die obligatorischen Sozialbeiträge und –abgaben und übermittelt Ihnen dann die Beitragsabrechnung. Diese Abrechnung enthält die Informationen in jedem Sozialabschnitt und teilt Ihnen die Höhe der Beiträge sowie die Zahlungsfrist mit.

Es handelt sich ganz gewiss um die Jahreserklärung der Sozialdaten (DADS). Diese – tatsächlich obligatorische – Formalität wird vom nationalen Center für ausländische Unternehmen für alle vom TFE verwalteten Arbeitnehmer übernommen.

Diese Erklärung dient zur Übermittlung von Informationen an verschiedene Träger (Träger des obligatorischen Sozialschutzes, Steuerbehörde...).

Parallel zu Ihrem Beitritt müssen Sie ein Anmeldeformular bei den Trägern des obligatorischen Sozialschutzes (vgl. Frage 3) ausfüllen.

Durch die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer im TFE brauchen Sie die Beiträge und Abgaben an die folgenden Träger nur in einer einzigen Zahlung zu leisten:

  • Urssaf (Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung) ,
  • Humanis International für die Zusatzrente,

und gegebenenfalls

  • einen Träger für die ergänzende Rente,
  • einen Vorsorgeträger,
  • die Urlaubskasse im Bauwesen der Pariser Region CCPBRP für den Sektor Bauwesen und öffentliche Bauarbeiten oder die berufsübergreifende Urlaubskasse v.a. für den Sektor Transport.

Sie müssen allerdings direkt bei jedem betroffenen Träger die Beiträge zahlen, die für der tarifvertraglich vorgesehene Anteil des Beitrags zur beruflichen Weiterbildung, den medizinischen Arbeitsdienst sowie den fakultativen oder individuellen Sozialschutz bestimmt sind.

Wenn Ihr Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, müssen Sie ihm bestimmte Unterlagen aushändigen:

  • Ein Arbeitszeugnis, das die Beschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen sowie die ausgeübten Funktionen bestätigt;
  • Eine Quittung für die Schlussabrechnung, die alle Beträge angibt, die dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags gezahlt werden;
  • Eine Arbeitsbescheinigung für Frankreich (ehemals Arbeitsamt, auch Arbeitgeberbescheinigung genannt), die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung geltend zu machen.

Ein Arbeitszeugnis, das die im Tese-Dienst angegebenen Elemente angibt, steht im Abschnitt "Verträge" Ihres Arbeitgeberkontos zur Verfügung. Sie können es auch erstellen. Die Schlussabrechnung und die Arbeitsbescheinigung für Frankreich müssen von Ihnen erstellt werden.

Weitere Informationen zu den Unterlagen, die Ihrem Mitarbeiter beim Verlassen des Unternehmens ausgehändigt werden müssen, finden Sie im digitalen Arbeitsgesetzbuch.

Wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers aufgelöst wird oder wenn er ausläuft, stehen dem Arbeitnehmer bestimmte Abfindungen zu.

Kündigungsentschädigung für nicht genommenen Urlaub:
Wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, ohne alle verdienten Urlaubstage genommen zu haben, muss der Arbeitgeber ihm eine Kündigungsentschädigung für nicht genommenen Urlaub zahlen. Diese Entschädigung ist unabhängig von der Ursache der Vertragsbeendigung fällig. Diese Summe gilt als Lohn und unterliegt daher Sozialabgaben und Beiträgen ab dem ersten Euro.

Weitere Informationen zur Kündigungsentschädigung für nicht genommenen Urlaub finden Sie auf der Website des öffentlichen Dienstes.

Entschädigungen für die Beendigung des Arbeitsvertrags:
Die dem Mitarbeiter zustehenden Entschädigungen variieren je nach Grund und Bedingungen der Vertragsbeendigung. Ihr Betrag sowie das anwendbare soziale und steuerliche Regime hängen ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Kündigungsgrundes, der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters, des Gehalts oder der anwendbaren Tarifverträge.

Im digitalen Arbeitsgesetzbuch finden Sie Ressourcen, um Sie bei der Beendigung des Arbeitsvertrags Ihres Mitarbeiters zu unterstützen.
Sie können auch einen Simulator verwenden, um die ihm gegebenenfalls zustehende Abfindung zu berechnen.

Weitere Informationen zum sozialen Regime für Entschädigungen bei Beendigung des Arbeitsvertrags finden Sie im offiziellen Bulletin der Sozialversicherung.

Das nationale Center für ausländische Unternehmen übermittelt Ihnen monatlich eine Beitragsabrechnung für die Zahlung aller obligatorischen Sozialbeiträge: Urssaf, Arbeitslosenversicherung, Zusatzrente, Vorsorge und gegebenenfalls Urlaubskasse (BTP) oder berufsübergreifende Urlaubskasse (Transport)...

Die obligatorischen Sozialbeiträge und –abgaben werden von der Urssaf Alsace eingezogen.

Nicht im Rahmen des TFE eingezogene Beiträge sind insbesondere:

  • Fakultative Vorsorge und individuelle Rente,
  • Tarifvertraglich vorgesehene Anteil des Beitrags zur beruflichen Weiterbildung,
  • Lohnsteuer,
  • Finanzierung des arbeitsmedizinischen Dienstes,
  • Die Finanzierung des Paritarismus

Diese Beiträge müssen Sie direkt an die betreffenden Träger entrichten.

Ihnen werden zwei Zahlungsmodalitäten angeboten:

  • die einfachste ist der Bankeinzug für Unternehmen, die ein Bankkonto in Frankreich haben. Dieser Einzug erfolgt von Ihrem Konto am 15. des Monats nach der Zusendung der Beitragsabrechnung;
  • durch Auslandsüberweisung ausgestellt auf die Urssaf Alsace, die Anfang des Monats nach Erhalt der Beitragsabrechnung zu tätigen ist.

Wir bitten Sie, ein Bankkonto in Frankreich zu eröffnen, um den Bankeinzug zu nutzen, und zwar aus den folgenden Gründen:

  • es besteht nicht die Gefahr, dass Sie eine Zahlung vergessen;
  • es ist ein einfaches und sicheres Zahlungsmittel;

Sobald die vorausgefüllte Einzugsermächtigung unterschrieben und dem TFE zugesandt wurde, müssen Sie keinerlei Formalitäten mehr erfüllen.

Das Nationale Center für ausländische Firmen führt ab 2013 schrittweise das einheitliche europäische SEPA-Verfahren mit den internationalen Kontobezeichnungen BIC / IBAN ein.
Ziel des Projektes SEPA (Single European Payments Area) ist es, den Euro-Zahlungsverkehr in Europa zu harmonisieren. Es betrifft die wichtigsten Zahlungsweisen in Europa: Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften.

Sie haben sich für das Lastschriftverfahren entschieden

Der von Ihnen unterzeichnete Abbuchungsauftrag wird automatisch ordnungsgemäß auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren übertragen. Die Verwaltung der Lastschriftmandate ist dann Aufgabe des Nationalen Centers für ausländische Firmen und nicht mehr der Banken.

Auf Ihren Beitragsabrechnungen steht die SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer, welche sich auf die Elsässer Urssaf bezieht, sowie Ihre Mandatsreferenznummer.

Im Rahmen der vereinfachten Arbeitnehmeranmeldung TFE kann der Zeitraum zwischen dem Versand der Beitragsabrechnungen und dem Geldeinzug weniger als 14 Tage betragen.

Um Ihr Lastschriftmandat zu ändern oder zu widerrufen, wenden Sie sich an das Nationale Center für ausländische Firmen. Für Beschwerden bezüglich Abbuchungen, wenden Sie sich an die Bank.

Sie haben sich für das Verfahren der Auslandsüberweisung entschieden

Wenn Sie Ihre Sozialabgaben und -beiträge schon jetzt durch Überweisung begleichen, brauchen Sie im Rahmen der Einführung von SEPA um nichts weiter zu kümmern.

Wenn Sie dahingegen die Zahlungen Ihrer Sozialabgaben und -beiträge zum ersten Mal durch Überweisung erledigen möchten, müssen Sie sich an das Nationale Center für ausländische Firmen wenden. Dieses wird Ihnen seine Bankverbindung im neuen Format zusenden.

Beitragszahler, die zum ersten Mal eine Rückerstattung erhalten, werden von der Urssaf angeschrieben, um die Bankverbindung zur Überweisung des zu erstattenden Betrags in Erfahrung zu bringen.

Auf der Beitragsabrechnung haben Sie ein Feld „Beiträge an dritte Träger“ und in der zusammenfassenden Aufstellung haben Sie die Einzelheiten der pro Träger zu leistenden Beiträge.

Ja, Sie müssen dieselben Beiträge mit denselben Vorteilen entrichten.

Sie müssen möglichst rasch das nationale Center für ausländische Unternehmen kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden.

  • eine Ausfertigung der Eintragungsbescheinigung des Abschnitts „Identifizierung des Arbeitnehmers“, das ihm der Arbeitgeber aushändigt, sobald beide Parteien sie unterzeichnet haben;
  • ein dem Arbeitgeber übermittelter Lohnstreifen, den er dem Arbeitnehmer aushändigt;
  • eine jährliche Bescheinigung über die Löhne, die im Rahmen des TFE angegeben wurden. Dieses Dokument wird vom nationalen Center für ausländische Unternehmen zugesandt, und der Arbeitnehmer erfährt so den gesamten, im Vorjahr eingenommenen Betrag im Rahmen des TFE.

Der soziale Nettobetrag entspricht dem Betrag der Einkünfte, der bei den Sozialversicherungsträgern angegeben werden muss, um bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Information wird auf den Lohnabrechnungen, die der TFE-Service für alle Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2024 erstellt, angezeigt.

Eine konkrete und einfache Anwendung für RSA- und Prämienempfänger
Beschäftigte, die Anspruch auf den aktiven Solidaritätszuschuss (RSA) oder die Prämie für Beschäftigung haben, können den sozialen Nettobetrag in ihrer vierteljährlichen Einkommenserklärung für die CAF angeben.
Ab sofort trägt der Arbeitnehmer den auf seiner Lohnabrechnung angegebenen sozialen Nettobetrag in seine vierteljährliche Einkommenserklärung ein.

Für Ihre Mitarbeiter ohne Anspruch auf RSA oder Prämie für Beschäftigung
Die Anzeige des sozialen Nettobetrags wird vorerst nicht verwendet.
Es wird ihnen jedoch möglich sein, den sozialen Nettobetrag zu verwenden, um ihre Ansprüche auf diese Leistungen auf caf.fr zu simulieren.

Für alle Gehälter, die seit dem 1. Januar 2024 gezahlt wurden, wird der soziale Nettobetrag vom TFE berechnet und erscheint automatisch auf jeder Lohnabrechnung.

Der soziale Nettobetrag wird aus den Einkünften des Arbeitnehmers ermittelt, von denen die Gesamtsumme der vom Arbeitnehmer gezahlten obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden muss.

In den Einkünften werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • der Bruttobetrag der Erwerbseinkommen: Grundgehalt, Prämien jeglicher Art, Zusatz- oder Überstunden...;
  • Sachleistungen;
  • vom Arbeitgeber direkt gezahlte Ersatzeinkommen: Krankengeld der Sozialversicherung (bei Subrogation des Arbeitgebers), Kurzarbeiter- oder Witterungsgeld.

Der soziale Nettobetrag, der auf der Lohnabrechnung des TFE-Dienstes angezeigt wird, berücksichtigt nicht die für die betriebliche Altersvorsorge gezahlten Beträge.

Wenn eine Zahlung für die betriebliche Altersvorsorge erfolgt, gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Entweder wird sie direkt an den Arbeitnehmer gezahlt
    Die dem Arbeitnehmer direkt gezahlte Bonuszahlung und die Beteiligung müssen in den Einkünften berücksichtigt werden, die er den Sozialversicherungsträgern meldet.
    Der soziale Nettobetrag für die gezahlten Beträge muss auf dem Formular zur Zahlung der betrieblichen Altersvorsorge angezeigt werden.
    Dieses Formular, das sich von der Lohnabrechnung unterscheidet, muss von Ihnen erstellt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
  • Oder sie wird in Sparpläne eingezahlt
    Die auf Sparpläne eingezahlten Bonuszahlungen und Beteiligungen werden nicht in die Berechnung des sozialen Nettobetrags einbezogen. Sie müssen dies nicht auf dem Formular zur Zahlung angeben.

Wenn Sie Ihr Passwort verloren haben, klicken Sie "Arbeitgeberbereich", erfassen Sie Ihren Siretnummer in "Identifizierung" und klicken Sie den Satz "Ich habe mein Passwort verloren".

Das nationale Center für ausländische Unternehmen sendet Ihnen eine gesicherte Mail, die es Ihnen gestattet, auf eine Änderungsseite zuzugreifen. Dieser Link ist 48 Stunden lang gültig.

Sie können dann ein neues Passwort eingeben und danach Ihre Arbeitnehmer anmelden und den Verlauf Ihrer Unterlagen unter www.tfe.urssaf.fr einsehen.

In der Rubrik „Bereich für Arbeitgeber“ können Sie ausgehend von den folgenden Bereichen drucken:

  • Bereich „Beitritt“: die Empfangsbestätigung für den Beitritt.
  • Bereich „Vertrag“: die Eintragungsbestätigung des Abschnitts „Identifizierung des Arbeitnehmers“,
  • Bereich „Ausgaben“: die Lohnstreifen, die Beitragsabrechnungen, die monatlichen und jährlichen zusammenfassenden Aufstellungen und die Steuerbescheinigungen.

Mit Ausnahme der Lohnstreifen, die ausschließlich auf Französisch erhältlich sind, werden alle anderen Dokumente (Empfangsbestätigung des Beitritts, Beitragsabrechnungen, monatliche und jährliche zusammenfassende Aufstellungen sowie Steuerbescheinigungen) in der von Ihnen gewählten Sprache übermittelt (Französisch, Englisch oder Deutsch).

Sie können jederzeit auf der Informationsseite oder in dem Abschnitt der Angaben die Sprache ändern, indem Sie eine der Flaggen oben rechts auf dem Bildschirm anklicken.

Die Bitte um Änderung der Sprache hat ebenfalls die Änderung der Sprache für die Dokumente zur Folge (Empfangsbestätigung des Beitritts, Beitragsabrechnungen, monatliche und jährliche zusammenfassende Aufstellungen sowie Steuerbescheinigungen), ausgenommen hiervon sind die Lohnstreifen, die stets in Französisch abgefasst sind.

Für jede weitere Frage können Sie das nationale Center für ausländische Unternehmen kontaktieren.