15. September 2021: Wiederaufnahme der Zahlungen im Inland Frankreichs

Letzte Aktualisierung am Freitag 03 September 2021

Im Zuge des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs ändern sich die Bedingungen für die Stundung von Beiträgen für Unternehmen, mit Sitz im französischen Inland.
Die Unternehmen müssen die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 15. September zahlen.
Die kommenden Sozialversicherungsbeiträge werden daher am 15. September 2021 fällig, gemäß der Abrechnung vom August 2021.

Bei anhaltenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Epidemie bitten wir Sie, sich an Ihren Urssaf zu wenden, um einen Zahlungsplan einzurichten.