Erneuerung des Kaufkraftsonderprämie (PEPA) - Erinnerung: Zahlungsfrist 31. März 2022

Letzte Aktualisierung am Freitag 25 März 2022

Die Regierung hat die Kaufkraftsonderprämie (PEPA) erneuert.

Diese Prämie kann bis zum 31. März 2022 gezahlt werden. Sie ist von allen gesetzlichen und üblichen Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer befreit, sofern folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter, darf Die Höhe der Prämie 2000 .- € nicht überschreiten,
  • Die Zahlung muß spätestens am 31. März 2022 überwiesen sein,
  • Der Arbeitnehmer muß zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie einen Arbeitsvertrag haben und während den 12 Monate vor der Zahlung, eine Vergütung von weniger als drei Mal den jährlichen Wert des SMIC entsprechend der Arbeitszeit seinem Vertrag gemäß, bezogen haben.

Die PEPA-Prämie ist über den Sozialbereich in der Zone "Prämien und Zulagen" zu deklarieren.