Erhaltung einer “Gutzahlerbetriebsbescheinigung”

Letzte Aktualisierung am Freitag 17 April 2020

Wenn Sie am 1. März 2020 alle Beiträge bezahlt haben, können Sie Ihre “Gutzahlerbetriebsbescheinigung” von Ihrem Arbeitgeberräum in der Rubrik Empfang der Nachrichten > neue Nachricht > ein weiteres Thema > eine Bescheinigung verlangen > Gutzahlerbetriebsbescheinigung.

Zahlungsschwierigkeiten nach diesem Zeitpunk und folgend der Gesundheitskrise hindern die Erhaltung dieser Bescheinigung nicht.