Die Krankenkassenummer ist obligatorisch um die Sozialelemente zu bestätigen

Letzte Aktualisierung am Mittwoch 01 Mai 2019

Die Krankenkassenummer ist nun im Rahmen der sozialen nominativen Anmeldungzuverlässigkeit obligatorisch :

  • sobald Sie ein sozialelement für ein französischer Arbeitnehmer eintragen,
  • spätestens bei dem Eintritt des dritten Sozialelements für ein ausländischen Arbeitnehme.

Wenn diese Nummer nicht eingetragen ist, können Sie das Sozialelement nicht bestätigen.

Diese Data ist notwendig besonders in Bezug auf Ihrem Arbeitnehmer Rentenansprüche und Zusatzrenteansprüche.