Überstunden bei Voll- und Teilzeitbeschäftigung im Jahr 2019 : Beitrags- und steuerrechtliche Behandlung

Letzte Aktualisierung am Montag 01 April 2019

Seit dem 01. Januar 2019 wird im Falle von geleisteten Überstunden bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung ein verminderter Beitragssatz* zur Sozialversicherung (Alters- und Hinterbliebenenrente, sowie Zusatzrente Agirc-Arrco) in Höhe von 11,31 % angewandt. Sollte der Gesamtsatz aller Sozialversicherungsbeiträge nicht 11,31 % ergeben, kann ein niedrigerer Satz angewandt werden.