Fusion der Zusatzrentensysteme AGIRC-ARRCO: Welche Änderungen treten ein?

Letzte Aktualisierung am Dienstag 01 Januar 2019

Die obligatorischen Zusatzrentensysteme AGIRC-ARRCO haben zum 01. Januar 2019 fusioniert. Das daraus hervorgehende einheitliche Zusatzrentensystem nennt sich AGIRC-ARRCO und betrifft unterschiedslos alle Arbeitnehmer.

Das neue System verwendet zwei Beitragsgruppen mit folgenden Beitragssätzen:

  • T1: untere Beitragsgruppe, welche für Entgelte gilt, die unter der Bemessungsgrenze der Sozialversicherung liegen und für die der Beitragssatz 7,87 % beträgt;
  • T2: Beitragsgruppe, die für Entgelte anzuwenden ist, die bis zum acht-fachen der Bemessungsgrenze der Sozialversicherung entsprechen und deren Beitragssatz bei 21,59 % liegt.

In den meisten Fällen ist die Aufteilung folgende: Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 40 % und der Arbeitgeberanteil bei 60 %.
Die Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit eine für die Arbeitnehmer günstigere Aufteilung anzuwenden. Hier ist anzumerken, dass bestimmte, vor dem 30.10.2015 getroffene Ausnahmevereinbarungen zur Aufteilung der Beitragssätze weiterbestehen können.

Der Fonds zur Finanzierung der Mehraufwendung für Frühverrentung AFGG (Association pour la gestion du fonds de financement), die garantierte Mindestpunktzahl GMP (garantie minimale de point) und der außergewöhnliche, zeitlich begrenzte Beitrag CET (contribution exceptionnelle et temporaire) wurden abgeschafft.
Dagegen wurden folgende Beiträge geschaffen:

  • der allgemeine Ausgleichsbetrag CEG contribution d’équilibre générale mit einem Beitragssatz von 2,15 % in der Gruppe T1 und 2,7 % in der Gruppe T2
  • der technische Ausgleichsbetrag CET contribution d’équilibre technique mit einem einheitlichen in beiden Gruppen anzuwendenden Beitragssatz von 0,35 %.

Diese Sätze werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie folgt aufgeteilt: der Arbeitnehmeranteil beträgt 40 % und der Arbeitgeberanteil beträgt 60 %.

Gut zu wissen: das Zusatzrentensystem für den öffentlichen Dienst IRCANTEC ist von dieser Fusion nicht betroffen.
Die Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer bleiben allesamt erhalten, wobei ein Punkt aus dem System
ARRCO einem Punkt in dem System AGIRC-ARRCO entspricht. Näheres dazu erfahren Sie anhand von Videos und dem Flyer der AGIRC-ARRCO die für Arbeitnehmer erstellt wurden.

Sie haben als Arbeitgeber keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die zuständige Einzugsstelle TFE wendet diese neuen Bestimmungen und Berechnungen automatisch an, sobald die Fusion durchgeführt ist.
Näheres dazu erfahren Sie in Videos sowie dem Flyer der AGIRC-ARRCO die für Unternehmen erstellt wurden.