Die allgemeine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge wird erweitert

Letzte Aktualisierung am Dienstag 01 Oktober 2019

Ab Januar 2019 wird die allgemeine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Beiträge der Zusatzrenten und der Arbeitslosenversicherung erweitert.Für die meisten Arbeitnehmer wird die Erweiterung in zwei Etappen durchgeführt: ab Januar 2019 bei Beiträgen zu den Zusatzrenten und ab Oktober 2019 bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.

Die allgemeine Erweiterung ab Januar 2019 betrifft nur die Verträge deren Sonderregelungen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge gestrichen oder verändert wurden, d.h. Lehrverträge, Ausbildungsverträge.