Komplementäre Gesundheitsversorgung obligatorisch

Letzte Aktualisierung am Freitag 01 Januar 2016

Vom 1. Januar 2016 ab muß der Arbeitgeber alle seine Arbeitnehmer, die keine haben, eine Zusatzversicherung (Unternehmensversicherung) anbieten, zu Ergänzung der Krankenkasse Grundlagengarantien. Für mehr Auskunft der Anwendung dieser Bestimmung klicken Sie bittte hier.

Sobald Sie diese Zusatzversicherung eingetragen haben, teilen Sie uns bitte die Daten um diese managen zu können via tfe.urssaf.fr/Rubrik Kontakt/Uns kontaktieren/ Natur der Anfrage "Adhesion"/ betreff der Anfrage : "Adhesion Zusatzversicherung" :

  • Namen und Anschrift dem Versicherungsträger
  • Sätze oder Pauschalsatz mit der Verteilung angewendet (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberteil)
  • Empfängers Arbeitnehmernahmen.

Wenn diese Zusatzversicherung in Ihrer Firma schon fest legt und dass die Auskunft schon dem TFE mitgeteilt wurden, brauchen Sie nichts zu übernehmen.